Dienstvertrag

DIENSTVERTRAG ZWISCHEN DER

BAYERISCHEN DAMPFPFLUGGENOSSENSCHAFT EGMBH IN REGENSBURG UND DEM

DAMPFPFLUGMEISTER FRIEDRICH ALSLEBER AUS FROSE IN ANHALT

Die B. D. G. überträgt hiermit dem Dampfpflugmeister Friedrich Alsleber die Leitung eines ihrer Pflugsätze vorläufig für die Dauer der diesjährigen Herbstkampagne, bei gegenseitiger Zufriedenheit aber auch für die Kampagne weiterer Jahre.
Als Entschädigung erhält der Meister einen Taglohn von Mark 6,— (sechs Mark) und eine Kopfentschädigung von Mark 1,50 (eine Mark 50 Pfge) für jeden Arbeitstag. Sein Logis bildet der beim Pfluge befindliche Wohnwagen. Außerdem wird ihm die Her— und Rückreise ersetzt und für jedes gepflügte Tagwerk (= 0,341 ha) Tiefkultur 17 Pfge und Flachkultur 14 Pfge Tantieme bezahlt.

Die Bestimmungen beiliegender Pflugordnung, soweit sie das Verhalten des Pflugpersonals betreffen, sind vom Meister strikte zu beachten, ebenso aber hat er darauf zu sehen, daß auch der Pflugnehmer die diesen betreffenden Bestimmungen der Pflugordnung einhält.

Außerdem sind vom Meister nachstehende Verhaltungsmaßregeln streng zu erfüllen:

Dem Pflugmeister obliegt die Leitung der Pflugarbeit eines der Bayerischen Dampfpfluggenossenschaft gehörigen Pflugsatzes.
Er hat die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß die Maschinen und Geräte auch während der Kampagne stets in gebrauchsfähigem Zustande erhalten bleiben, daß also etwaige Reparaturen sofort so gründlich wie möglich ausgeführt werden. Dabei ist aber ganz besonders darauf zu achten, daß jegliche Beschädigung und unnötige Abnutzung der Apparate vermieden und eine tadellose Pflugarbeit geleistet wird.

Muß der Pflug aus irgendwelchen Gründen still liegen, so ist es Pflicht des Meisters sowie der Bedienungsmannschaften, die Maschinen gründlich nachzusehen, kleinere Reparaturen, wie Dichtungen, Hähne nachschleifen, auszuführen und das Schmieren sämtlicher Wasserwagen-, Wohnwagen-, Pflugräder etc. vorzunehmen. Die sonst an Sonntagen übliche Kesselwaschung ist in solchen Fällen sofort auszuführen. Sonntäglich mindestens alle 14 Tage.

Der Pflugmeister hat den behördlichen Anordnungen über den Verkehr auf öffentlichen Straßen Folge zu leisten und beim Transport des Apparates dafür Sorge zu tragen, daß Beschädigungen fremden Eigentums vermieden werden. In Fällen nachgewiesener Fahrlässigkeit haftet der Pflugmeister gegenüber der Genossenschaft für den entstehenden Schaden.

Der Pflugmeister ist verpflichtet, stets das Interesse der Genossenschaft zu wahren und den Anordnungen des Vorstandes, sowie des im Auftrage desselben handelnden ständigen Pflugmeisters Fricke, stets Folge zu leisten.

Das Pflugpersonal, dessen Vorgesetzter er ist, wird vom Vorstande engagiert und entlassen, jedoch steht dem Pflugmeister das Recht zu, Aufnahme— oder Entlassungsanträge zu stellen. Er soll deshalb auch dafür Sorge tragen, daß seine Autorität gewahrt bleibt.

Regensburg, den 21. Mai 1913
Bayerische Dampfpfluggenossenschaft e.G.m.b.H.
gez. A. Stadler

Unterzeichneter, Dampfpflugmeister Friedrich Alsleber in Frose in Anhalt, unterwirft sich hiermit allen im Vorstehenden festgelegten Bestimmungen, von denen er die Original Briefcopie in Händen hat und stellt sich ab Mitte Juli, genauer Termin ist noch festzulegen, zur Verfügung der Bayerischen Dampfpfluggenossenschaft e.G.m.b.H. in Regensburg.

Frose 1. A., den 24. Mai 1913
gez. Friedrich Alsleber


RUNDSCHREIBEN AN DIE PFLUGNEHMER VOR DEM BEGINN DER PFLUGKAMPAGNE 1925

Bayerische Dampfpfluggenossenschaft Regensburg e.G.m.b.H. , 14. August 1925

Umstehend gestatten wir uns, Ihnen zur gefl. Kenntnisnahme den heurigen Pflugplan zu überreichen, wobei wir bemerken, daß der 5. Mann auch In diesem Jahre wieder von der Genossenschaft gestellt wird.

Die mit der Pflugmannschaft vereinbarte Arbeitszeit ist in den Monaten August und September von früh 1/2 5 bis abends 8 Uhr festgelegt, ab 1. Oktober beträgt sie 2 Stunden weniger.

Besonders machen wir auf die rechtzeitige Beschaffung von Kohlen und Wasser früh und abends aufmerksam. Störungen durch Wasser— oder Kohlenmangel gehen zu Lasten des Pflugnehmers.

Den Pflugleuten bitten wir reichliche Beköstigung nebst 2 Liter Bier pro Mann und Tag zu verabreichen, damit den Leuten die Arbeitsfreudigkeit nicht genommen wird. Das Essen bitten wir an die Arbeitsstelle bringen zu lassen, damit die Pflugarbeit gefördert wird.
Diejenigen Herren, bei denen der Dampfpflug am Samstag arbeitet, werden gebeten, den Lohnvorschuß dem Pflugführer gegen Quittung auszuhändigen und die Bestätigung im Pflugbuch gef 1. vornehmen zu wollen.

Zum Schlusse wird noch gebeten, bei Abgang des Pfluges die nötigen Anweisungen wegen Befahrens der Straßen (in den Vorjahren hatten wir größere Brückenbeschädigungen) zu geben.

Hochachtungsvoll
Bayerische Dampfpfluggenossenschaft e.G.m.b.H.

gez. A. Hugger

N.B. Jeder Genosse ist verpflichtet, bei Abgang des Pfluges den nächsten Straßenwärter zu verständigen, daß er, um Straßen- und Brückenbeschädigungen vorzubeugen, den Pflug begleitet.

EIN RUNDSCHREIBEN AN DIE PFLUGNEHMER, WELCHES DIE
SCHWIERIGKEITEN DES ERSTEN NACHKRIEGSJAHRES 1946
HINSICHTLICH ERSATZTEIL – UND KOHLEBESCHAFFUNG IM
GESPALTENEN DEUTSCHLAND ANZEIGT

Bayerische Dampfpfluggenossenschaft Regensburg e.G.m.b.H. Hemauerstraße 20, den 17. Juli 1946

An die Herren Pflugnehmer!

Betrifft: Anmeldung zur Herbstpflugarbeit

Die Vorbereitungen zur rechtzeitigen Aufnahme der diesjährigen Herbstpflugarbeiten sind getroffen. Nach Überwindung vieler Schwierigkeiten ist es den vereinten Kräften von Vorstandschaft und Geschäftsführung gelungen, die fehlenden Ersatzteile, die früher ausschließlich aus der heutigen russischen Zone bezogen wurden, beizubringen bzw. deren Lieferzusage zu erhalten. Wenn keine unvorhergesehenen neuen Hindernisse auftreten, und das erforderliche Personal zusammengebracht werden kann, hoffen wir, im August ausrücken zu können.

Um einen genauen Überblick über die zu leistenden Arbeiten zu gewinnen und den Pflugplan erstellen zu können, bitten wir die Herren Pflugnehmer um raschmöglichste Anmeldung der zu pflügenden Flächen auf der beifolgenden Karte, und zwar getrennt nach Saatfurche (bis ca. 30. 9.) und Winterfurche (ca. ab 1. 10.).

Den erfahrungsmäßigen Bedarf an Steinkohle-Brikett, 450 to, haben wir beim Regierungswirtschaftsamt in Regensburg gemeldet. Zu Ihrer Orientierung legen wir Ihnen die Abschrift unseres Briefes vom 15. Juni 1946 an das Regierungswirtschaftsamt bei.

Hochachtungsvoll

Bayerische Dampfpfluggenossenschaft e.G.m.b.H.

 

Regierung der Oberpfalz Regensburg, den 8. Okt. 1954
111/1—1143g805

AUSZUG

Betreff: Ausnahmegenehmigung nach §§….. StVZO ….. auf Zulassung von 3 Dampfpflugsätzen zum Befahren öffentlicher Straßen und Plätze.

  1. 1.      
  2. 2.       Der Transport ist außerdem von Polizeibeamten begleiten zu lassen.
  3. 3.      
  4. 4.       In der warmen Jahreszeit ist das Befahren von Straßen, die mit einer Schwarzdecke versehen sind, nur in der Zeit von 2 Stunden nach Sonnenuntergang bis 2 Stunden nach Sonnenaufgang gestattet. Der Transport ist jedoch sofort abzubrechen, wenn auf Grund außergewöhnlicher Tageshitze die Schwarzdecke noch so weich ist, daß die eisenbereiften Fahrzeuge Eindrücke hinterlassen.
  5. 5.       Bei Straßen mit stärkerem Verkehr sind die Transporte in die verkehrsarmen Stunden (Nachtstunden) zu verlegen.

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  1. 10.   Gegen die bisher während der Fahrt und beim Stillstand der Dampfmaschine als Bremse benutzte Umsteuerung des Dampfsteuerschiebers bestehen keine Bedenken.
  2. 11.   Die Dampfmaschinen sind halbjährlich durch den technischen Überwachungsverein überprüfen zu lassen. Die Überprüfung Ist im Kessel—Revisionsbuch zu bestätigen.
  3. 12.   Im übrigen gelten die Dampfmaschinen gern. § 18(2) Ziff. 1 StVZO als selbstfahrende Arbeitsmaschinen.